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EHEMALIGER BOTSCHAFTER Alijew muss Opfern Geld zahlen

Rechtsanwalt feiert "symbolischen" Erfolg vor Gericht

Wien - In der Causa rund um Rachat Alijew kämpfen die beteiligten Rechtsanwälte verbissen weiter - und reklamieren jede Entscheidung einer Behörde als Sieg. Die Gegner des ehemaligen kasachischen Botschafters in Österreich feiern derzeit einen "symbolischen Erfolg", wie es Rechtsanwalt Stefan Schermaier nennt: Das Bezirksgericht Wien-Innere Stadt hat einen Zahlungsbefehl über 7000 Euro Schmerzensgeld gegen Alijew ausgestellt.

 

Der Hintergrund: Im Jahr 1999 wurden zwei Kasachen in ihrer Heimat festgenommen. Sie sollen einen Staatsstreich geplant haben. Ein konstruierter Vorwurf, sagt Anwalt Schermaier. In Wahrheit sollte der Arbeitgeber der beiden, der ehemalige kasachische Premierminister Akezhan Magzhanowitsch, unter Druck gesetzt werden. Dieser hatte Ambitionen gezeigt, für das Präsidentenamt zu kandidieren, das damals wie heute Nursultan Nasarbajew innehat. Und dieser war zu diesem Zeitpunkt Alijews Schwiegervater.

Die Aktion sei eine erpresserische Entführung gewesen, laut den Angaben der mutmaßlichen Opfer seien sie von Alijew auch persönlich gefoltert worden, erläuterte Schermaier am Freitag bei einer Pressekonferenz. Das Anwaltsbüro zeigte Alijew deshalb nicht nur bei der Staatsanwaltschaft an, sondern klagte auch zivilrechtlich auf Schmerzensgeld.

Das man nun bekommen soll, dessen ist man sich sicher. Denn es gibt wie erwähnt einen sogenannten Zahlungsbefehl über 7000 Euro, der zugestellt und nicht beeinsprucht worden sei. Für die Zukunft plant man weitere Klagen und im Zweifelsfall die Pfändung.

Für Schermaier ist der Vorgang aus zwei Gründen bemerkenswert: Erstens sei es möglich gewesen, Alijew einen Brief an eine Wiener Wohnadresse zuzustellen. Und zweitens sei die Tatsache, dass es keinen Einspruch gegeben hat, wohl als Schuldeingeständnis zu werten.

Was Alijews Anwalt Otto Diet-rich aufs Heftigste bestreitet. "Der Zahlungsbefehl ist überhaupt nie rechtskräftig zugestellt worden", erklärt er. "Der Brief war an eine Anschrift adressiert, an der mein Mandant nie gemeldet war und nie gewohnt hat." Der Wohnungsinhaber - aus dem Umfeld Alijews - habe ihm den gelben Benachrichtigungszettel gebracht, der Brief sei nie behoben worden. Aus genau diesem Grund habe es auch keinen Einspruch gegeben. "Ich weiß nicht einmal, was Herrn Alijew vorgeworfen wird."

Gegenteilige Entscheidung

Überhaupt sei Alijew seit 2009 nicht mehr in Österreich. "Und wir haben auch einen, zugegebenermaßen nicht rechtskräftigen, Beschluss des Landesgericht für Zivilrechtssachen, dass das österreichische Gericht nicht zuständig ist, da er nicht hier ist", sagt Dietrich. Tatsächlich ist der Kasache weder unter seinem Geburtsnamen noch dem seiner Frau in Österreich gemeldet.

Auf der strafrechtlichen Schiene gibt es derzeit dagegen wenig Neues. Der Grund sind aber keine etwaigen politischen Interventionen: Der bisher zuständige Staatsanwalt geht in Pension, seine Nachfolgerin muss sich erst ein-lesen.

 

(Michael Möseneder/DER STANDARD, Printausgabe, 3./4. September 2011)

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