Kasachen-Krimi um Alijew: amtliche Fluchthilfe?

Schadenersatz für Folteropfer, Rätsel in Aktenvermerken

Alijew selbst ist längst untergetaucht. Dennoch wurde er nun zu Schadenersatz für eines seiner Folteropfer verurteilt. Der Umgang mit seinen mutmaßlichen Mittätern wirft aber neue Fragen über Österreichs Justiz auf. Foto: dpa

In die Causa des international gesuchten Kasachen Rachat Alijew kommt etwas Bewegung. Ein Wiener Bezirksgericht erlässt einen Zahlungsbefehl zum Schadenersatz an eines seiner Folteropfer. Dennoch tauchen weitere Merkwürdigkeiten im Umgang Österreichs mit dem langwierigen Kasachen-Krimi auf. Sie lassen sich als amtliche Fluchthilfe interpretieren.

 

Offenbar zeigte das Interesse am Umgang der österreichischen Justiz mit dem Fall Rachat Alijew (Rakhat Aliyev), das der Fall auf europäischer Ebene hervorgerufen hat, Wirkung. Nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Mordes ging es nun auch um Entschädigung für Folteropfer.

Das Wiener Bezirksgericht Innere Stadt erließ einen vollstreckbaren Zahlungsbefehl, der den untergetauchten ehemaligen Botschafter Kasachstans in Wien und Ex-Schwiegersohn von Präsident Nursultan Nasarbajew verpflichtet, an eines seiner Folteropfer Schadenersatz zu zahlen. Somit ist der Schadenersatzanspruch des Opfers gegen Alijew wegen psychischer und physischer Schäden, Körperverletzung sowie Freiheitsentzugs in Österreich gerichtlich durchgesetzt.

Die Höhe des Schadenersatzes ist mit 7.000 Euro freilich eher symbolisch. Einschließlich der Zinsen (in der Höhe von 3.242,63 Euro) und der Kosten für den Zahlungsbefehl (786,16 Euro) lautet die Forderung insgesamt auf 11.028,79 Euro. Der Zahlungsbefehl ist bereits vollstreckbar.

Das Folteropfer, das die Klage – nunmehr mit Erfolg - anstrengte, ist Petr Afanasenko. Der frühere kasachische Bodyguard lebt heute in Gent (Belgien).

Afanasenko war Leiter des Wachdienstes von Präsident Nasarbajew. Zuständig war er aber für die Bewachung des damaligen Regierungschefs Kasachstans, Azekhan Kazhegeldin. Kazhegeldin ging 1997 als Premierminister in den Ruhestand, wollte sich aber nicht aus der Politik verabschieden. Er kündigte seine Kandidatur für die Präsidentenwahl 1999 an. Dadurch kam es zum Zerwürfnis mit dem Amtsinhaber Nasarbajew, aber auch mit dem Rivalen Alijew.

Hetzjagd gegen Azekhan Kazhegeldin


Kaum hatte Kazhegeldin seine Kandidatur bekanntgegeben, begann eine politische und mediale Hetzjagd gegen ihn und sein gesamtes Umfeld. Unter anderem wurde ihm ein Putschversuch unterstellt. Mitarbeiter Kazhegeldins wurden über Tage hinweg gefoltert. Sie sollten zur Aussage gezwungen werden, dass ihre Schutzperson, der Premierminister, Waffen gehortet habe, um einen Staatsstreich vorzubereiten.

Eines der Folteropfer, Petr Afanasenko, wurde auf Grund einer konstruierten Straftat zu einer Haft von dreieinhalb Jahren verurteilt. Als er am dritten Tage des Folter-Verhörs ins Arbeitszimmer Alijews gebracht wurde, erteilte Alijew, damals Chef des Departments des Komitees für die nationale Sicherheit Kasachstans (KNS) für die Region Almata und Atmatinsk, Anweisungen an Untergebene, Afanasenko physisch und psychisch weiter zu foltern. Alijew beteiligte sich an den Folterhandlungen aber auch eigenhändig.

Kritische Nachfragen aus Brüssel


Die Nichtverfolgung durch die Justiz in Österreich, wo Alijew zunächst Botschafter seines Landes war und vor vier Jahren eine Niederlassungsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit erhalten hatte, hatte sogar in der Europäischen Kommission und im Europäischen Parlament für kritische Fragen an Österreich geführt.

In Brüssel fürchtete man, über Österreich könne sich die EU zum internationalen Schutzraum für Menschenrechtsverletzer entwickeln, was speziell vor dem Hintergrund der Entmachtung arabischer Diktatoren und ihrer Fluchtpläne hohe Brisanz erhielt.

Abgesehen von Foltervorwürfen und Schadenersatz geht es aber auch um den dringenden Tatverdacht gegen Alijew und zwei mutmaßliche Mittäter, Vadim Koshlyak und Alnur Mussayev, wegen Mordes. Die drei Kasachen sind dringend tatverdächtig, für die Ermordung der beiden Bankmanager Zholdas Timraliyev undAybar Khasenov verantwortlich zu sein. Die Leichen der beiden Entführungsopfer waren Mitte Mai in Ölfässern, die mit gelöschtem Kalk gefüllt waren, gefunden worden.

Dringend Tatverdächtige bleiben unbehelligt


Nun finden es mit dem Fall betraute Juristen sehr seltsam, dass Mordverdächtige wie Koshlyak und Mussayev völlig unbehelligt in Österreich leben können und in anderen Verfahren sogar als Zeugen vor Gericht geladen werden, ohne dass sie belangt werden.

So war Vadim Koshlyak erst vor wenigen Tagen, am 25. August, als Zeuge eines Medienverfahrens – er hatte die Kronenzeitung verklagt - im Saal 308 des Landesgerichts Wien aufgetreten und konnte trotz des dringenden Mord-Tatverdachts das Gericht unbehelligt wieder verlassen.

Ähnliches war zuvor bereits mit dem zweiten Tatverdächtigen der Fall: Mussayev trat Ende Juli als Zeuge gegen den Polizisten an, der Daten über Alijew weitergegeben haben soll. Wie Vadim Koshlyak spazierte auch Alnur Mussayev trotz Mordverdachts als freier Mann aus dem Gerichtsgebäude.

Als Erklärung dafür wird eine österreichische Strategie vermutet, die sich als Fluchthilfe interpretieren lässt: Die Mordverdächtigen sollen offenbar so lang von einer Anklage verschont bleiben, bis sie endlich geflüchtet sind.

Interpretationsfähiger Aktenvermerk


Diese Interpretation der Juristen als Fluchthilfe-Vorbereitung kommt nicht von ungefähr. Sie lässt sich aus einem Aktenvermerk über eine interne Besprechung von Innenministerium und Justizministerium herauslesen, die am 23. Mai stattgefunden hat.

Darin wird es ausdrücklich für wünschenswert bezeichnet, dass es zu einem Abbruch des Verfahrens gegen Alijew wegen dessen Abwesenheit komme. Aber auch die Einstellung des Verfahrens aus inhaltlichen Gründen wird darin nicht ausgeschlossen. Das könne, so heißt es im Aktenvermerk, insbesondere dann der Fall sein, wenn die Asylbehörde vorher Bescheide erstellen würde, wonach bei den Mittätern Delikte vorliegen, die Asylausschlussgründe darstellen.

Dann heißt es ausdrücklich: "Zu letzterer Konstellation könnte es nicht kommen, wenn die Mittäter das Land schon vor der Bescheid-Erstellung verlassen hätten."

Ewald König, Max Malik


Links


Medienberichte

Die PresseÖffnet externen Link in neuem Fenster'Können sich Verbrecher in Österreich frei aufhalten?' (19. Juli 2011)

EurActiv.comÖffnet externen Link in neuem FensterEU alarmed at Austria's handling of alleged human rights abuser (6. Juli 2011, auf Englisch)

Wiener ZeitungÖffnet externen Link in neuem FensterÖsterreichs Reaktion beunruhigt EU-Abgeordnete (1. Juli 2011)

Mehr zum Thema auf EurActiv.de

Öffnet externen Link in neuem FensterDer Fall Golowatow: Österreichs Justiz erneut im Zwielicht (20. Juli 2011)

Öffnet externen Link in neuem FensterElmar Brok kritisiert Schutz von Folterern (28. April 2011)

Öffnet externen Link in neuem FensterLothar de Maizière: EU als Schutzraum für Folterer? (6. April 2011)

http://www.euractiv.de/oesterreich/artikel/kasachen-krimi-um-alijew-amtliche-fluchthilfe-005321

 

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